Nur schwerwiegende Lücken im Behandlungsangebot («Versorgungslücken») rechtfertigen eine Abweichung vom Territorialitätsprinzip (Art. 34 Abs. 2 KVG). Leitgesichtspunkt bildet die Versorgungssicherheit. Die Austauschbefugnis greift bei Auslandbehandlungen nicht. Streitfall: Operationen zum Penisaufbau (Phalloplastik) bei Transmann, extrem tiefe Fallzahlen in der Schweiz.
Im vorliegenden zur Publikation vorgesehenen Urteil hat das Bundesgericht entschieden, dass Leistungen in Form von Untersuchungs- und Behandlungsmassnahmen nach Art. 7 Abs. 2 lit. b KLV, die durch bei einer Spitexorganisation angestellte Familienangehörige ohne entsprechende berufliche Fähigkeiten erbracht werden, nicht durch die OKP zu entschädigen sind.
Die grosse Kammer hat sich darauf geeinigt, umstrittene Gesetzesabschnitte in Bezug auf die Anpassung und Kündbarkeit von Krankenzusatzversicherungsverträgen wieder aus der neuen Vorlage zu streichen.