Der Ständerat hat sich in der Schlussabstimmun einstimmig für eine entsprechende Anpassung im Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) sowie im Krankenversicherungsgesetz (KVG) ausgesprochen.
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil beschäftigte sich das Bundesgericht mit Fragen rund die Beschränkung von Leistungen im Rahmen der die Spitalplanung. Dabei ging es insbesondere um die Möglichkeit der Kantone, die Menge ausserkantonaler Patientinnen und Patienten zu begrenzen.
Gender-Dysphorie im Sinne einer Frau-zu-Mann-Transsexualität: Hat die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten einer im Ausland durchgeführten Phalloplastik (Penisaufbau) zu übernehmen?
Änderung der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31)
Zugelassene psychologische Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen sollen auf ärztliche Anordnung hin alle psychotherapeutischen Leistungen neu selbständig und auf eigene Rechnung erbringen können.
Kommunale Finanzierungszuständigkeit bei der Restkostenfinanzierung nach Art. 25a Abs. 5 KVG im Kanton Zürich: Zuständigkeit der letzten Wohnsitzgemeinde der betroffenen Person oder der Standortgemeinde des Pflegeheims?