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Obergrenze für die Übernahme der Kosten einer Spitalbehandlung

Obergrenze für die Übernahme der Kosten einer Spitalbehandlung

Jurisprudence
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld

Obergrenze für die Übernahme der Kosten einer Spitalbehandlung

Im vorliegenden Fall musste eine versicherte Person wegen einer fortgeschrittenen Gonarthrose am Knie operiert werden, und erlitt wenige Tage nach dem Eingriff einen Herzinfarkt und ein Nierenversagen und in der folgenden Zeit eine Tracheobronchitis, eine sakrale Osteomyelitis bei grossem Dkubitus, rezidivierende Septikämien, eine Critical Illness Polyneuromyopathie, eine gastrointestinale Blutung, einen Kniegelenkserguss, eine Stimmbandlähmung und Einschränkungen beim Schlucken sowie weitere Infektionen. Dieser komplexe und komplikationsreiche Verlauf machte zahlreiche medizinische Eingriffe erforderlich und führte dazu, dass der Versicherte erst nach 421 Tagen aus der Spitalbehandlung entlassen und zur Rehabilitation in ein anderes Spital verlegt werden konnte. Der zuständige Krankenversicherer beanstandete pauschal den aufgelaufenen Gesamtbetrag für die Vielzahl von medizinischen Vorkehren unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit. Das Bundesgericht führte dazu an, dass eine Kritik an den Spitalkosten nicht pauschal geltend gemacht werden und nur dann zielführend sein könne, wenn sie bei den einzelnen Massnahmen ansetzen würde. Konkret hätte der Krankenversicherer geltend...

iusnet AR-SVR 26.04.2019

 

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