Massgebender Referenzrahmen für die Berechnung von Überzeit (4A_207/2017)
Im Gegensatz zur Frage, ob Überzeit angeordnet oder genehmig wurde, ist es bei der Frage nach dem Beweis der tatsächlich geleisteten Stundenanzahl relevant, aus welchem Grund ein Rapport erstellt wurde.
Bei der Anerkennung von Diplomen den Durchblick bewahren (2C_472/2017)
In Anwendung von Art. 9 FZA sowie Anhang III FZA wäre das Diplom eines österreichischen Augenoptikers der Vergleichbarkeitsprüfung durch das SBFI zu unterziehen gewesen.
Sonderurlaub für Lebenszeitbeamte gilt auch für „Beamte auf Zeit“ (C-158/16)
Ein befristet beschäftigter Beamter, der in ein parlamentarisches Amt gewählt wurde, hat zur Ausübung seines politischen Mandats Anspruch auf denselben Sonderurlaub, wie ein Lebenszeitbeamter.
Beginn der Arbeitszeit von Handwerkern (4A_376/2017)
Die falsche Auskunft der Paritätischen Kommission zum Gesamtarbeitsvertrag schützt nicht vor Forderungen auf Nachzahlungen von Überstunden des Arbeitnehmers.
Drittauszahlung von Familienzulagen (8C_464/2017, zur Publikation bestimmt)
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, unter welchen Voraussetzungen eine Drittauszahlung von Familienzulagen (Art. 9 FamZG) möglich ist. Genügt die Nichtweiterleitung der Familienzulagen an den sorgeberechtigten Elternteil?