Am 4. Dezember 2020 eröffnete das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI), im Auftrag des Bundesrates, das Vernehmlassungsverfahren zu den Ausführungsbestimmungen des revidierten Bundesgesetz über die Invalidenversicherung.(IVG). Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am Freitag, 19. März 2021.
Endet ein Arbeitsverhältnisses bei Invalidenrente oder 16-monatiger Arbeitsunfähigkeit gemäss § 34 des Personalgesetzes von Basel-Stadt ohne Kündigung?
Das Bundesgericht beurteilt, inwiefern eine krankheitsbedingte berufliche Umstellung im Hinblick auf die Erzielung eines Invalideneinkommens altersbedingt noch zumutbar im Sinne der IV ist.
Im Fall 8C_613/2017 vom 23.1.2018 beurteilte das Bundesgericht, inwiefern eine krankheitsbedingte berufliche Umstellung im Hinblick auf die Erzielung eines Invalideneinkommens altersbedingt noch zumutbar im Sinne der Invalidenversicherung ist. Der Kommentar setzt sich mit diesem Entscheid kritisch auseinander.
Das Bundesgericht äussert sich dazu, ob die Faktoren Alter und Dienstalter in der Unfallversicherung einen leidensbedingten Abzug vom statistischen Tabellenlohn rechtfertigen.
In diesem Entscheid äusserte sich das Bundesgericht zu einem Fall mit "negativer Invalidität", d.h. einem Fall, wo das Invalideneinkommen höher war als das Valideneinkommen:
Der Bundesrat hat ein neues Berechnungsmodell für die Festlegung des IV-Grades von Teilerwerbstätigen festgelegt. Die Änderung der IVV wird per 1. Januar 2018 in Kraft treten.