Zur Zulässigkeit der fristlosen Kündigung und zur Berechnung der Ferienentschädigung
Ein fristlose Kündigung gestützt auf einzelne nicht belegbare Vorfälle ist unzulässig. Zudem hat auch wer einen variablen Lohn erhält Anspruch auf eine Entschädigung während den Ferien, die zu keiner Lohneinbusse führen darf. Hiervon gibt es nur zwei, im vorliegenden Fall nicht anwendbare Ausnahmen.
Beurteilung der Pflicht zur Leistung von Krankentaggeldern einzig gestützt auf Observationsergebnisse
Nach Präsetnation der Observationsergebnisse gab der Beschwerdeführer an, gegenüber der Versicherung ein wenig gelogen zu haben. Wegen seiner 20%-tigen Arbeitsfähigkeit sei es ihm aber erlaubt gewesen ins Büro zu gehen, wo er aber im Wesentlichen ohnehin nur private Treffen und Telefonate abhielt und dem Sohn ein wenig unter die Arme griff.
Zur Zulässigkeit der negativen Feststellungswiderklage für Forderungen auf Überzeitentschädigung aus mehreren Jahren
Ob die Entschädigung für die während eines bestimmten Kalenderjahrs angeblich geleistete Überzeit einen selbständigen Streitgegenstand darstellt, ist für die Frage der negativen Feststellungswiderklage nicht entscheidend.
Keine subsidiäre Verfassungsbeschwerde für den Kanton bei Abschaffung von automatischen Lohnerhöhungen
Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde steht dem Kanton in Bezug auf öffentlich-rechtliche Anstellungsverhältnisse nur zu, wenn er mit einem privaten Arbeitgeber vergleichbar ist. Dies ist bei der Abschaffung von automatischen Lohnerhöhungen mittels Einführung einer neuen gesetzlichen Grundlage nicht der Fall.
Vernehmlassung i.S. Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
- aktualisiert -
Der Bundesrat will die soziale Sicherheit für ausgesteuerte Arbeitslose über 60 Jahre verbessern. Dafür ist nun der Entwurf eines Bundesgesetzes ausgearbeitet und in die Vernehmlassung gegeben worden.
Bundesrat beschliesst Massnahmen zur Stabilisierung der AHV (AHV 21)
Der Bundesrat hat die Massnahmen für die Reform AHV 21 bestimmt. Die Botschaft zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll bis Ende August 2019 vorliegen.
Parlament stimmt Änderung des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (ATSG) in Schlussabstimmung zu
National- und Ständerat haben in der Schlussabstimmung vom 21. Juni 2019 der Änderung des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (ATSG) zugestimmt.
Die Berücksichtigung funktioneller Einhändigkeit/Einarmigkeit bei der Invaliditätsbemessung
Im vorliegenden Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob und wie die funktionelle Einhändigkeit oder Einarmigkeit des Beschwerdeführers beim Leidensabzug und beim Kriterium der Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt zu berücksichtigen sei.
Zum rechtsgenüglichen Nachweis einer berufsvorsorgerechtlich relevanten Einbusse an funktionellem Leistungsvermögen
Im vorliegenden Anwendungsfall bestätigte das Bundesgericht seine Praxis zum rechtsgenüglichen Nachweis einer berufsvorsorgerechtlich relevanten Einbusse an funktionellem Leistungsvermögen.
Zur Zulässigkeit eines Prozentvergleichs im Rahmen der Invaliditätsbemessung
Im vorliegenden Anwendungsfall hatte das Bundesgericht die Zulässigkeit einer Invaliditätsbemessung zu beurteilen, die gestützt auf einen Prozentvergleich erfolgt war.