Vorbereitung zur Einführung einer Überbrückungsleistung für ausgesteuerte Arbeitslose über 60
Vorbereitung zur Einführung einer Überbrückungsleistung für ausgesteuerte Arbeitslose über 60
Gesetzgebung
Ergänzungsleistungen
Arbeitslosenversicherung
Vorbereitung zur Einführung einer Überbrückungsleistung für ausgesteuerte Arbeitslose über 60
Ausgesteuerte Personen über 60 Jahre sollen bis zur ordentlichen Pensionierung eine existenzsichernde Überbrückungsrente erhalten. Dies schlägt der Bundesrat in einer Medienmitteilung vor.
Die Berechnung der Überbrückungsleistungen werden gemäss Faktenblatt auf den Vorschriften zu den Ergänzungsleistungen basieren. Entsprechende Leistungen würden Personen erhalten, die
- ausgesteuert sind und das 60. Altersjahr vollendet haben,
- insgesamt über 20 AHV-Beitragsjahre verfügen, wobei jährlich ein Einkommen in der Höhe der Eintrittsschwelle für das BVG erzielt worden sein muss (= 75% der maximalen Altersrente),
- keinen Anspruch auf eine Altersrente der AHV haben und
- ein Vermögen von unter 100 000 Fr. besitzen bzw. unter 200 000 Fr. für Ehepaare (ohne Anrechnung von selbst bewohntem Wohneigentum).
Es ist vorgesehen, für die Einführung dieser Leistung ein besonderes Bundesgesetz aufzustellen oder sie im Ergänzungsleistungsgesetz zu regeln. Der Bundesrat hat das EDI mit der Vorbereitung einer Vernehmlassung beauftragt.
Weitere Massnahmen zur Förderung inländischer...
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