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Zur Zulässigkeit der fristlosen Kündigung und zur Berechnung der Ferienentschädigung

Zur Zulässigkeit der fristlosen Kündigung und zur Berechnung der Ferienentschädigung

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Zur Zulässigkeit der fristlosen Kündigung und zur Berechnung der Ferienentschädigung

Das Bundesgericht hatte in diesem in Dreierbesetzung ergangenen Entscheid einerseits die Zulässigkeit einer fristlosen Kündigung andererseits die Frage nach der Höhe der Ferienentschädigung zu prüfen.

Die Beschwerdegegnerin war bei der Beschwerdeführerin unbefristet als Handelsvertreterin angestellt.  Vereinbart waren eine 42-Stundenwoche, vier Wochen Ferien pro Jahr. Zum Bruttomonatssalär von CHF 2'000 kam ein variabler Lohnbestandteil von CHF 200 pro abgeschlossenem Vertrag hinzu, plus 50% auf dem Verkauf und der Erneuerung von Kundenkarten, die durch die Beschwerdegegnerin ermöglicht wurden. Die Arbeitnehmerin verwendete ihr eigenes Auto zur Ausübung der Arbeit aus, wofür sie CHF 200 pro Monat erhielt.

Nach einer Besprechung, in der einerseits die Einführung eines Tracking-Programms im Arbeitstelefon und andererseits die Ferienentschädigung besprochen wurde, kündigte die Beschwerdeführerin der Beschwerdegegnerin fristlos. Im Vorfeld zu dieser Besprechung hatte sich die Beschwerdegegnerin gemeinsam mit einer Arbeitskollegin gegenüber der Arbeitgeberin schriftlich dagegen ausgesprochen.

Eine fristlose Kündigung im Sinne von Art. 337 Abs. 1 OR ist...

iusNet AR-SVR 28.07.2019

 

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