Die Vorlage zur Weiterentwicklung der Invalidenversicherung sieht eine Anpassung von Art. 44 ATSG vor. Der Vorschlag des Bundesrates vermag jedoch in mehrfacher Hinsicht nicht zu überzeugen. So soll namentlich das Unabhängigkeitserfordernis für medizinische Sachverständige gestrichen werden. Auf diese und andere Mängel geht der Kommentar ein.
Berufliche Vorsorge: Rechtsweg bei Schadenersatzforderungen des Arbeitnehmers (9C_130/2017)
Können Schadenersatzforderungen gegenüber dem Arbeitgeber und der Pensionskasse aus der Nicht- oder Schlechterfüllung des Anschlussvertrages vom Arbeitnehmer über den Klageweg nach Art. 73 BVG durchgesetzt werden?
Der vorliegende Entscheid aus der Unfallversicherung reiht sich ein in die "Observationspraxis" des Bundesgerichts in der Nachfolge des Vukota-Bojić-Urteils des EGMR. Strittig war die Verwertbarkeit von Observationsergebnissen, die von einem Detektiv unter Vorspiegelung einer Familienreise bei der Überwachung der Versicherten in dem von ihr betriebenen Gästehaus gewonnen wurden.
Änderung: IV-Verordnung (IVV) - Neues Berechnungsmodell für die Festlegung des Invaliditätsgrades von Teilerwerbstätigen
Der Bundesrat hat ein neues Berechnungsmodell für die Festlegung des IV-Grades von Teilerwerbstätigen festgelegt. Die Änderung der IVV wird per 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Das Bundesgericht äussert sich zu einer strittigen Frage der Invaliditätsbemessung, und zwar zur allfälligen Kürzung des auf der Grundlage von statistischen Durchschnittswerten (LSE 2012) ermittelten Invalideneinkommens (sog. leidensbedingter Tabellenlohnabzug).
Grundsätze zur Aufhebung einer IV-Rente der beruflichen Vorsorge (9C_321/2017, zur Publikation bestimmt)
In diesem Entscheid hatte sich das Bundesgericht dazu zu äussern, ob für die Aufhebung der Rente aus beruflicher Vorsorge ein Rückkommenstitel im invalidenversicherungsrechtlichen Sinne vorausgesetzt wird.
Auch wenn das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss kommt, die vorliegend behandelte Kündigung sei nicht missbräuchlich, lässt sich aus dem Entscheid ableiten, wie korrektes Whistleblowing abzulaufen hat.
Keine diskriminierende Besoldung von Zürcher Kindergärtnerinnen (8C_696/2016)
Auch wenn seit der letzten gerichtlichen Überprüfung die Anforderungen sowohl in Ausbildung wie in Berufstätigkeit auf Kindergartenstufe gestiegen sind, ist die tiefere Gewichtung ihrer Ausbildung im Vergleich zu Berufsschullehrern gerechtfertigt.