Parlamentarische Initiative: Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle (16.414)
Verlangt ist eine Flexibilisierung des Arbeitsgesetzes für den Dienstleistungssektor, insbesondere in Bezug auf Höchstarbeitszeiten von leitenden oder anderweitig autonom tätigen Angestellten sowie die Berechnung von wöchentlichen Höchstarbeitszeiten bei Jahresarbeitszeit. Die Schutzbedürfnisse in der industriellen und gewerblichen Produktion sollen nicht tangiert werden.
Parlamentarische Initiative: Ausnahme von der Arbeitszeiterfassung für leitende Angestellte und Fachspezialisten (16.423)
Die Initiative schlägt für Arbeitnehmer mit leitender Tätigkeit sowie für Fachspezialisten in vergleichbarer Stellung die Ausnahme von der Pflicht zur Zeiterfassung unter Einführung eines neuen Art. 46a ArG vor.
Die Bestimmungen Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV), werden mit der vorliegenden Botschaft zur Aktienrechtsrevision in die entsprechenden Bundesgesetze überführt. Für die Vertretung beider Geschlechter im obersten Kader grosser börsenkotierter Gesellschaften werden Richtwerte eingeführt.
Unfallversicherung: Anpassung der Liste der Berufskrankheiten
Der Bundesrat passt die Liste der Berufskrankheiten an. Die Änderung von Anhang 1 der Verordnung zur Unfallversicherung tritt per 1. April 2018 in Kraft.
Botschaft zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes GlG: Lohnanalysen für Firmen ab 100 Mitarbeitenden? (17.047)
Die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-SR) ist für eine Zustimmung zur Vorlage zur Änderung des GlG durch den Ständerat.
Stellenmeldepflicht tritt per 1. Juli 2018 in Kraft
Per 1. Juli 2018 wird die Stellenmeldepflicht eingeführt. Ab diesem Datum sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) Stellen in Berufsarten mit schweizweit mind. 8 Prozent Arbeitslosigkeit zu melden.
Vernehmlassung i.S. Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung - Vorentwurf
Beziehen Arbeitnehmende einen Sonderurlaub für die Betreuung von kranken oder verunfallten Verwandten sowie nahestehenden Personen, soll zukünftig die Lohnfortzahlung geregelt werden. Die Bestimmungen zum Einzelarbeitsvertrag im Obligationenrecht sollen dafür mit dem neuen Artikel 329g OR ergänzt werden.