iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht > Arbeitsrecht Sozialversicherungsrecht > Gesetzgebung > Bund > Arbeitslosenversicherung > Meldepflicht Für Offene Stellen Liste der Meldepflichtigen

Meldepflicht für offene Stellen: Liste der meldepflichtigen Berufsarten von Bundesrat bestätigt

Meldepflicht für offene Stellen: Liste der meldepflichtigen Berufsarten von Bundesrat bestätigt

Gesetzgebung
Arbeitslosenversicherung
Privates Individualarbeitsrecht

Meldepflicht für offene Stellen: Liste der meldepflichtigen Berufsarten von Bundesrat bestätigt

An seiner Sitzung vom 23. Juni 2018 hat der Bundesrat gemäss Medienmitteilung die SECO-Liste der meldepflichtigen Berufsarten bestätigt. Ab 1. Juli 2018 und bis Ende 2019 gilt für die Auswahl der Berufsarten ein Schwellenwert von 8 oder mehr Prozent Arbeitslosenquote, ab 2010 soll der Schwellenwert dann bei 5% angesetzt werden.

Die Liste kann auf der Website www.arbeit.swiss unter der Rubrik Stellenmeldepflicht abgerufen werden. Zuständig für die Erstellung und Publikation der Liste ist in Zukunft das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF).

Die Liste bezieht sich auf die Berufsarten gemäss der Schweizerischen Berufsnomenklatur (SBN 2000). Die Arbeitslosenquoten werden gesamtschweizerisch anhand des Durchschnitts über zwölf Monate berechnet. Konkret wird der Durchschnitt aus dem vierten Quartal des Vorjahres und den drei ersten Quartalen des laufenden Jahres kalkuliert.

iusNet AR-SVR 23.05.2018

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.