Das Bundesgericht schützte die Klage einer Tagesmutter, die von der Fremdplatzierungsorganisation (einem Verein) den im Kanton Neuenburg geltenden Mindestlohn verlangt hatte. Das Bundesgericht folgte ihrer Argumentation, dass zwischen ihr und dem Verein ein Arbeitsverhältnis bestand. Dies bestritt der Verein, da er lediglich Betreuungsplätze für Kinder vermittle.