Unprofessionelles und aggressives Verhalten am Arbeitsplatz
Unprofessionelles und aggressives Verhalten am Arbeitsplatz
Unprofessionelles und aggressives Verhalten am Arbeitsplatz
Der Beschwerdeführer A. arbeitete seit März 2020, erst in einem befristeten, dann in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, beim Spital B. Dabei verhielt sich A. teils unprofessionell und aggressiv gegenüber Kollegen und Vorgesetzten. Hinzu kamen Fälle von unpünktlichem Erscheinen und verschiedene Kommunikationsproblematiken. Daher löste die Arbeitgeberin B. am 20. Dezember 2022 das Arbeitsverhältnis mit A. fristgerecht per 31. März 2023 auf.
A. erhob dagegen Beschwerde. Vor Bundesgericht rügt er insbesondere, dass ein Verstoss gegen das rechtliche Gehör vorliege und dass die Kündigung den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletze. Weiter beruhe die Kündigung auf einer willkürlichen Anwendung des kantonalen Rechts.
Das Bundesgericht verneint eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, da die Ablehnung der Zeugenanhörung nicht willkürlich gewesen sei. Weiter stütze sich die Beurteilung der Kündigung der Vorinstanz auf verschiedene Elemente, darunter auf Berichte, die das problematische Verhalten des A. zeigten, weshalb auch eine willkürfreie Würdigung der Kündigung vorliege.
Das Bundesgericht hält zudem fest, dass die Argumentationen des Klägers A. den erhöhten...
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