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Öffentliches Personalrecht
Öffentliches Personalrecht
Armeeangehörige und Nebentätigkeiten
Ein Armeeangehöriger übte eine Nebentätigkeit aus, welche in Konflikt mit seiner Tätigkeit bei der Schweizer Armee führte.
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Kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung aber auf Entschädigung
Der Beschwerdeführer arbeitete beim Bundesamt für Statistik (BFS). Aufgrund eines Konfliktes mit seinen Vorgesetzten sollte er innerhalb des Amtes versetzt werden, was aber nicht möglich war. Im Rahmen eines Personalentwicklungsgespräches wurde seine Leistung als ungenügend bewertet.
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Einreichung einer Beschwerde bei einer unzuständigen Behörde
Ein Gemeindeangestellter erfüllte die Erwartungen der Arbeitgeberin nur teilweise. Er unterschrieb ein entsprechendes Formular, worin er sich mit der Bewertung als einverstanden erklärte und neue Ziele gesetzt wurden. Da er die vereinbarten Ziele nicht erreichte, erhielt er keine Lohnerhöhung. Er erhob Beschwerde dagegen.
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Entlassung eines problematischen Stadtangestellten
Arbeitskollegen und Vorgesetzte eines Angestellten bei der Stadt Genf beklagten sich über sein unberechenbares und bedrohliches Verhalten. Seine Arbeitsleistungen hingegen waren genügend. Er selber beschwerte sich, dass er von einem Vorgesetzten sexuelle belästigt und gemobbt wurde. Organisatorische Massnahmen, um den Kontakt zu minimieren, führten auch nicht zu einer Besserung. Der Angestellte wurde schliesslich entlassen, wogegen er sich gerichtlich wehrte.
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Entlassung während der Probezeit
Die Probezeit des Beschwerdeführers wurde von der Stadt Neuenburg zweimal verlängert, bevor er schliesslich entlassen wurde. Der Beschwerdeführer bemängelte, dass er ohne die Angabe von Gründen entlassen wurde und von ihm vorgeschlagene Zeuge nicht angehört wurden.
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Verlängerung der Probezeit
Einem Angestellten der Finanzdirektion des Kantons Freiburg wurde die 12-monatige Probezeit um sechs Monate verlängert. Während dieser Zeit wurde er krank – bis zur Beendigung seines Dienstverhältnisses.
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Nach dem Todesfall eines Kindes am Universitätsspital Genf aufgrund eines Ärztefehlers wurde der Beschwerdeführer entlassen: Er sei aufgrund einer Kompetenzüberschreitung hauptverantwortlich für den Tod des Kindes. Er wehrte sich vor Gericht gegen die Entlassung.
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Keine Lohnfortzahlung bei Verweigerung der Mitwirkung
Die Armee (Arbeitgeberin und Beschwerdegegnerin) ermahnte den Beschwerdeführer und forderte ihn mehrmals auf, Arztzeugnisse einzureichen und die Formulare "Ressourcenorientiertes Eingliederungsprofil" und "Entbindung von der Schweigepflicht" ausgefüllt und unterzeichnet zu retournieren, um seine Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen. Sie verweigerte schlussendlich ihre Lohnfortzahlung, weil er seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen würde.
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Kündigung durch unzuständige Behörde
Einem Werkmitarbeiter einer Zürcher Gemeinde wurde durch den Gemeinderat gekündigt, wobei er seine Zuständigkeit dafür aufsichtsrechtlich begründete. Die Vorinstanz stellte die Nichtigkeit der Kündigung wegen Unzuständigkeit fest. Das Bundesgericht folgte dem Entscheid der Vorinstanz.
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Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ggü. älteren und gesundheitlich angeschlagenen Arbeitnehmenden
Die in einem Alterszentrum tätige Beschwerdegegnerin erlitt einen Unfall, aufgrund dessen sie 100% arbeitsunfähig war. Als sich ihr Gesundheitszustand besserte, wollte sie an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Die Vorgesetzte teilte ihr mit, sie könne in einem anderen Wohnbereich als dem angestammten eingesetzt werden.
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