Rechtsmittelbefugnis zweier Unfallversicherer untereinander (8C_396/2017, zur Publikation bestimmt)
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, unter welchen Voraussetzungen ein Unfallversicherer gegen die Verfügung eines anderen Unfallversicherers Einsprache erheben kann. Konkret ging es um eine Versicherte, die über zwei Arbeitgeber bei verschiedenen Versicherern unfallversichert war und einen Nichtberufsunfall erlitt (vgl. Art. 99 Abs. 2 UVV).
Rückweisung oder gerichtliche Sachverhaltsabklärung? Zweitgutachten oder Nachfrage beim Gutachter? (8C_558/2017)
Das Bundesgericht äussert sich in diesem Entscheid zu den Fragen, ob das Gericht die Spruchreife selbst herstellen muss und unter welchen Voraussetzungen ein Zweitgutachten angezeigt ist.
Einsprachelegitimation des zweiten Unfallversicherers bei Doppelbeschäftigungsverhältnissen
Das Bundesgericht beschäftigte sich hier mit der besonderen Konstellation, dass eine Versicherte zum Unfallzeitpunkt zwei Beschäftigungen im Teilzeitpensum ausübte. Die Koordinationsnorm von Art. 99 Abs. 2 UVV führte dazu, dass der geringer betroffene Versicherer über den Umfang der Leistungen bestimme, diese jedoch zum grösseren Teil zulasten des anderen Versicherers gingen. Strittig war die Rechtsmittelbefugnis des zweiten Unfallversicherers.
Ausstandsgesuch bei Gerichtsgutachten (PMEDA) (8C_863/2017)
Das Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss nicht ein, mit dem die Gutachterstelle PMEDA einen Auftrag für ein Gerichtsgutachten in der Unfallversicherung erhielt. Weder gilt der medizinische und fachliche Leiter der PMEDA als voreingenommen, noch begründet der Vorwurf von "fliegenden Gutachtern" (deutschen Ärzten) einen Ausstandsgrund. Weiter liegt in der gerichtlichen Anordnung eines Gutachtens in der Regel kein "nicht wiedergutzumachender Nachteil" im Sinne von Art. 93 BGG.
Zum Stellenwert von Administrativgutachten in Unfallversicherungsverfahren (Bestätigung der Praxis, 8C_725/2017)
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, inwiefern ein Administrativgutachten für das Beschwerdeverfahren beweiswertig ist und unter welchen Voraussetzungen Anspruch auf ein Gerichtsgutachten besteht.
Bestätigung der Praxis zur Adäquanzprüfung in der Unfallversicherung (8C_801/2017)
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit dem Vorwurf der Diskriminierung von organisch nicht nachweisebaren Beschwerden gegenüber von solchen, die apparativ/bildgebend erklärbar sind, auseinander.
Spezifische Fragen zur Befangenheit von Gerichtspersonen und zum rechtlichen Gehör (8C_709/2017)
In diesem in 5er-Besetzung ergangenen Urteil befasste sich das Bundesgericht einerseits mit der Zulässigkeit der Mehrfachbefassung von Gerichtspersonen bei Rückweisungen. Anderseits setzte es sich mit der Frage auseinander, wie es sich im Licht von Art. 29 Abs. 2 BV mit dem Recht auf mündliche Anhörung verhält.
Wiedererwägungsweise Aufhebung einer Invalidenrente der Unfallversicherung (8C_163/2017)
In diesem in 5er-Besetzung ergangenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit spezifischen Fragen der wiedererwägungsweisen Aufhebung einer ganzen Invalidenrente der Unfallversicherung auseinander.