Parlamentarische Initiative i.S. Nachbesserung der Pflegefinanzierung (14.417)
Nachbesserung der Pflegefinanzierung (Art. 25a Abs. 5 KVG): Das Parlament regelt die Kostenverteilung zwischen dem Wohnkanton der versicherten Person und dem Standortkanton des Heims.
Botschaft i.S. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich. Rahmenabkommen mit Frankreich (17.035)
Das Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich zwischen der Schweiz und Frankreich (Rahmenabkommen) und das entsprechende Durchführungsprotokoll sollen die grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich erleichtern und fördern.
Es gibt wenig Urteile zur Haftung für krankmachende Arbeitsbedingungen. Umso bedeutsamer sind aus Sicht der psychischen Gesundheitsprävention einige Erwägungen in diesem Urteil.