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Botschaft i.S. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich. Rahmenabkommen mit Frankreich (17.035)

Botschaft i.S. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich. Rahmenabkommen mit Frankreich (17.035)

Gesetzgebung
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Botschaft i.S. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich. Rahmenabkommen mit Frankreich (17.035)

Aus dem Inhalt der Vorlage (BBl 2017 4006 f.):

"Das Rahmenabkommen besteht aus einer Präambel und zwölf Artikeln. Der räumliche Geltungsbereich wurde auf die französisch-schweizerischen Grenzgebiete beschränkt. Das Abkommen soll Projekte fördern, deren Zweck namentlich darin besteht, einen besseren Zugang zu einer Gesundheitsversorgung von hoher Qualität für die Bevölkerung des betroffenen Grenzgebiets sicherzustellen, die Kontinuität der Gesundheitsversorgung für diese Bevölkerung zu gewährleisten, die schnellstmögliche notfallmedizinische Versorgung zu garantieren oder den Informationsaustausch bezüglich Beurteilung und Handhabung von Gesundheitsrisiken zu erleichtern. Das Abkommen allein genügt jedoch nicht, um diese Ziele zu erreichen.

Konkrete Projekte in Form von Kooperationsvereinbarungen müssen auf regionaler Ebene ausgearbeitet werden. Die Grenzkantone können aufgrund ihrer Bedürfnisse frei entscheiden, ob sie solche Vereinbarungen abschliessen möchten.

Das Rahmenabkommen enthält eine nicht abschliessende Auflistung der Bereiche, welche die Kooperationsvereinbarungen betreffen können, beispielsweise den Zugang zu einer guten Gesundheitsversorgung,...

iusNet AR-SVR 18.09.2017

 

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