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Lohnzahlungspflicht während der Coronapandemie

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht

Lohnzahlungspflicht während der Coronapandemie

Die rigorosen Massnahmen des Bundesrates zur Bekämpfung der Coronapandemie führen unvermeidlich zu Leistungsstörungen des Arbeitsvertrages in verschiedenen Branchen. Entscheidend für die Fortzahlung der Löhne ist jeweils, ob das Ereignis, das die Arbeitsverhinderung verursacht, in die Risikosphäre der arbeitgebenden oder der arbeitnehmenden Person fällt. Der persönliche Verhinderungsgrund der arbeitnehmenden Person ist folglich in jedem Einzelfall von den betrieblichen und überpersönlichen (objektiven) abzugrenzen. Die Natur der Ursache und die Umstände entscheiden darüber, ob ein Anspruch auf Lohn oder Lohnfortzahlung besteht oder ob sich der Grundsatz «ohne Arbeit kein Lohn» verwirklicht. In Auseinandersetzung mit dem heutigen Meinungsstand führt der Autor des Beitrags insbesondere Argumente ins Feld, weshalb auch ausserordentliche Lagen wie die Coronapandemie dem betrieblichen Risiko zuzuordnen sind.
Marc Wohlwend
iusNet AR-SVR 20.04.2020

Auslagenersatz im Homeoffice

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht

Auslagenersatz im Homeoffice

Rechtsanwältin lic. iur. Sharon Spring LL.M. nimmt das medial in den Fokus gerückte Urteil 4A_533/2018 zum Anlass, um zu diskutieren, ob nun tatsächlich jeder Arbeitnehmende, der (insbesondere in der Corona-Pandemie) von zu Hause arbeitet, Anspruch auf Bereitstellung der Homeoffice-Arbeitsmittel und/oder Erstattung seiner Auslagen durch die Arbeitgeberin hat.
Sharon Spring
iusNet AR-SVR 25.09.2020

UberPop-Fahrer wird in der Waadt als Arbeitnehmer qualifiziert

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht

UberPop-Fahrer wird in der Waadt als Arbeitnehmer qualifiziert

In seinem Entscheid befasst sich Tribunal cantonal du Canton de Vaud mit der brisanten Frage, ob UberPop-Fahrerinnen und -Fahrer in einem Subordinationsverhältnis stehen und ob sie über die AGB auf den arbeitsrechtlich zwingenden Gerichtsstand am Wohnsitz oder Sitz der beklagten Partei oder an dem Ort, an dem sie gewöhnlich die Arbeit verrichten, verzichten können. Eylem Demir fasst die Erwägungen des Tribunal cantonal du Canton de Vaud zusammen und ordnet diese kurz ein.
Eylem Demir
iusNet AR-SVR 08.12.2020

Die Covid-Pandemie

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht

Die Covid-Pandemie

Die Corona-Pandemie hat viele Betriebe damit konfrontiert, dass sie am Arbeitsplatz Verantwortung für die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden haben. Vielen scheint nicht bewusst zu sein, dass das eine rechtliche Pflicht ist und nicht in ihrem Belieben steht. RAin Dr. iur. Sabine Steiger-Sackmann lässt die vergangenen Monate mit Blick auf die Massnahmen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz Revue passieren und erinnert die Arbeitgebenden daran, dass die Gesundheitsschutzpflichten nicht nur zu Pandemie-Zeiten gelten.
Sabine Steiger-Sackmann
iusNet AR-SVR 06.05.2021

«Long Covid»

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Privates Individualarbeitsrecht
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)

«Long Covid»

Die gesundheitlichen, ökonomischen und sozialen Langzeitfolgen der Corona-Pandemie werden uns wohl noch längere Zeit beschäftigen. Ein aus arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht bedeutendes Thema sind die gesundheitlichen Langzeitfolgen einer Erkrankung mit dem Coronavirus («Long Covid). Beobachtet werden dabei Folgen wie Fatigue (Müdigkeit), Kopfschmerzen, Kurzatmigkeit oder Verlust des Geruchssinns. RA Dr. iur. Philipp Egli nimmt den Zustand «Long Covid» aus arbeits- und unfallversicherungsrechtlicher Perspektive unter die Lupe.
Philipp Egli
iusNet AR-SVR 22.09.2021

Jahresarbeitszeitmodell für Dienstleistungsbetriebe

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht

Jahresarbeitszeitmodell für Dienstleistungsbetriebe

Rechtsanwalt MLaw Marc Wohlwend stellt die Eckpunkte der geplanten Änderung der ArGV 2 dar, die zurzeit in der Vernehmlassung ist, und beleuchtet diese kritisch. Mit der Änderung der ArGV 2 soll das Jahresarbeitszeitmodell in Dienstleistungsbetrieben (Rechts-, Steuer-, Unternehmens-, Management- oder Kommunikationsberatung, Wirtschaftsprüfung oder Treuhand) unter bestimmten Voraussetzungen schriftlich vereinbart werden dürfen.
Marc Wohlwend
iusNet AR-SVR 08.06.2021

Zwei Neuerungen im EOG

Kommentierung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Privates Individualarbeitsrecht

Zwei Neuerungen im EOG

Dr. iur. Martina Filippo stellt die Eckpunkte der beiden EOG-Änderungen dar, die in diesem Jahr in Kraft getreten sind und sich auch auf das Arbeitsreckt ausgewirkt haben. Mit den beiden Änderungen und den entsprechenden Anpassungen im OR werden die Voraussetzungen für eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Betreuung von Neugeborenen und gesundheitlich schwer beeinträchtigten, minderjährigen Kinder geschaffen.
Martina Filippo
iusNet AR-SVR 09.08.2021

Wenn der freiwillige Bonus plötzlich beansprucht werden kann

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Privates Individualarbeitsrecht

Wenn der freiwillige Bonus plötzlich beansprucht werden kann

Rechtsanwältin MLaw Melda Semi kommentiert ein Urteil des Bundesgerichts, das die bisherige Rechtsprechung zum Bonus und dessen rechtliche Einordnung relativiert. Neuerdings entsteht kein Anspruch der Arbeitnehmenden auf einen Bonus mehr, wenn dieser mehrjährig vorbehaltlos ausgerichtet wird, sofern dessen Ausrichtung sowie dessen Höhe vertraglich als freiwillig vereinbart wurde.
Melda Semi
iusNet AR-SVR 22.09.2021

Missbräuchliche Kündigung eines CEO?

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht

Missbräuchliche Kündigung eines CEO?

Das Bundesgericht setzte sich in BGer Urteil 4A_44/2021 vom 2. Juni 2021 mit der Frage auseinander, ob die Entlassung eines CEO missbräuchlich war. RAin lic. iur. Leena Kriegers-Tejura trägt die wesentlichen Argumente des Entscheides zusammen und gibt Empfehlungen für die Praxis ab.
Leena Kriegers-Tejura
iusNet AR-SVR 14.12.2021

Wenn vertragliche Vereinbarungen nichtig sind

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Privates Individualarbeitsrecht

Wenn vertragliche Vereinbarungen nichtig sind

Nicht selten werden in der Praxis Arbeitsverträge geschlossen, welche der Arbeitgeberin Rechte einräumen, die nicht durchsetzbar sind. Der vorliegende Artikel greift das Beispiel von Vereinbarungen über die Rückzahlung von Ausbildungskosten auf, die durch Teilnahme an unternehmens- resp. betriebsspezifischen Schulungen anfallen. Die Arbeitnehmerin sieht sich durch solche Vereinbarungen bei oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit hohen Rückforderungssummen konfrontiert. Sind solche Rückzahlungsvereinbarungen rechtlich durchsetzbar? Wie so oft ist die Antwort auf Fragen dieser Art: «Es kommt darauf an».
Melda Semi
iusNet AR-SVR 14.02.2022

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