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«Long Covid»

«Long Covid»

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)

I. Einführung

Die gesundheitlichen, ökonomischen und sozialen Langzeitfolgen der Corona-Pandemie werden uns wohl noch längere Zeit beschäftigen. Ein aus arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht bedeutendes Thema sind die gesundheitlichen Langzeitfolgen einer Erkrankung mit dem Coronavirus («Long Covid»). Beobachtet werden dabei Folgen wie etwa Fatigue (Müdigkeit), Kopfschmerzen, Kurzatmigkeit oder Verlust des Geruchssinns.

Aus medizinisch-empirischer Sicht bestehen allerdings noch erhebliche Unsicherheiten. So ist zurzeit ungeklärt, ob und in welchem Ausmass bei Langzeitfolgen auch andere Faktoren als Covid-191 eine wesentliche Rolle spielen können. Mit anderen Worten: Die Zurechnung der Langzeitfolgen zu Covid-19 kann herausfordernd sein. Das gilt insbesondere für relativ häufig beobachtete Symptome wie Fatigue (Müdigkeit). Sie tritt auch bei anderen Infektionskrankheiten auf, wobei die Ursachen regelmässig schwierig zu eruieren sind. Bei Covid-19 bestehen gewisse Hinweise, dass bei schweren Verläufen und bestimmten körperlichen Folgen (z.B. Lungenentzündung) eher Langzeitfolgen zu erwarten sind.

Angesichts der erwähnten Unsicherheiten wäre es gegenwärtig wohl präziser, von einem «Post-COVID-19-Zustand» zu sprechen, wenn bei gesundheitlichen Beschwerden angegeben werden soll, dass sie (mutmasslich) in einem Zusammenhang mit Covid-19 stehen. In einem anerkannten Klassifikationssystem für Krankheiten hat man denn auch einen entsprechenden «Code» für einen «Post-COVID-19-Zustand» eingeführt, der bei einer andernorts klassifizierten Störung (z.B. Chronic Fatigue) auf einen solchen (mutmasslichen) Zusammenhang hinweist....

iusNet AR-SVR 22.09.2021

 

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