Berufliche Umstellung im Alter: Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit bei der IV
Im Fall 8C_613/2017 vom 23.1.2018 beurteilte das Bundesgericht, inwiefern eine krankheitsbedingte berufliche Umstellung im Hinblick auf die Erzielung eines Invalideneinkommens altersbedingt noch zumutbar im Sinne der Invalidenversicherung ist. Der Kommentar setzt sich mit diesem Entscheid kritisch auseinander.
Das Bundesgericht beurteilt, inwiefern eine krankheitsbedingte berufliche Umstellung im Hinblick auf die Erzielung eines Invalideneinkommens altersbedingt noch zumutbar im Sinne der IV ist.
Mit seinem Urteil vom 30. November 2017 kehrt das Bundesgericht von seiner Praxis ab, bei Versicherten mit leicht- bis mittelgradigen Depressionen zusätzlich zu den Leistungsvoraussetzungen für eine IV-Rente zu verlangen, dass eine Therapieresistenz vorliegt. Der vorliegende Kommentar ordnet diese Rechtsprechungsänderung ein.
Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit bei rückwirkender Rentenaufhebung (9C_535/2017, zur Publikation bestimmt)
Mit dem vorliegenden zur Publikation bestimmten Entscheid präzisiert das Bundesgericht seine Rechtsprechung zum Zeitpunkt, in welchem die Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit beurteilt wird. Konkret geht es um Konstellationen einer rückwirkenden Rentenaufhebung infolge Meldepflichtverletzung.
Cluster-Kopfschmerz und Indikatorenkatalog (8C_350/2017)
Das Bundesgericht befasste sich mit der Rüge der IV-Stelle, wonach auch bei Cluster-Kopfschmerz eine Indikatorenprüfung nach BGE 141 V 281 durchzuführen sei.
In diesem Entscheid äusserte sich das Bundesgericht zu einem Fall mit "negativer Invalidität", d.h. einem Fall, wo das Invalideneinkommen höher war als das Valideneinkommen:
Parlamentarische Initiative: Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten (16.479)
Die von der SGK-SR erarbeitete Vorlage wurde am 14.12.2017 vom Ständerat in leicht abgeänderter Form angenommen. Die Vorlage wird nun noch im Nationalrat behandelt werden.