Sachverhaltsabklärung und Beweiswürdigung bei psychischen Störungen
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil wiederholte das Bundesgericht wichtige Grundsätze im Zusammenhang mit der Sachverhaltsabklärung und Beweiswürdigung bei psychischen Störungen.
Zu den Grundsätzen bei Neuanmeldung zum Leistungsbezug in der Invalidenversicherung
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil wiederholte das Bundesgericht die rechtsprechungsgemässen Grundsätze bei einer Neuanmeldung zum Leistungsbezug in der Invalidenversicherung.
Zu den Grundsätzen der Rentenrevision und zur rückwirkenden Herabsetzung oder Aufhebung einer Rente der Invalidenversicherung
In diesem zur 3er-Besetzung ergangenen Urteil zeigte das Bundesgericht seine ständige Praxis zu den Grundsätzen der Rentenrevision und zur rückwirkenden Herabsetzung oder Aufhebung einer Rente der Invalidenversicherung auf.
Anspruch auf ein Gerichtsgutachten (Anwendungsfall)
Im vorliegenden Anwendungsfall zeigte das Bundesgericht in Gutheissung der Beschwerde der versicherten Person auf, unter welchen Voraussetzungen Anspruch auf ein Gerichtsgutachten besteht und wies die Sache zur Einholung eines solchen an die Vorinstanz zurück.
Im vorliegenden, zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob eine IV-Stelle aufgrund der rechtskräftigen Schuldneranweisung eines Scheidungsgerichts verpflichtet ist, eine Invalidenrente direkt an den getrennten Ehegatten zu überweisen.
Zur Verwirkung des Rückforderungsanspruchs der Verwaltung für unrechtmässig bezogene IV-Renten
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil hatte das Bundesgericht die Frage zu beantworten, wie es sich im konkreten Fall mit der Verwirkung eines Rückforderungsanspruchs der IV-Stelle für zu Unrecht ausgerichtete Invalidenrenten verhalte.
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob eine versicherte Person im Rahmen einer Potenzialabklärung durch die Invalidenversicherung Anspruch auf Taggelder habe, auch wenn sie unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit nicht erwerbstätig war.
Beschwerden in der rechten Hand durch repetitives Klicken mit der Maus als Berufskrankheit?
In vorliegenden, in 3er-Besetzung ergangenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, ob die von der versicherten Person in der Unfallmeldung «wegen sehr vielen Klicks mit der Maus» geltend gemachten Beschwerden im Bereich des rechten Daumensattelgelenks als Berufskrankheit im Sinne von Art. 9 Abs. 2 UVG anerkannt werden können.
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Anwendungsfall rief das Bundesgericht in Erinnerung, worauf es in Rentenrevisionsverfahren beweisrechtlich ankommt.