Sachverhaltsabklärung und Beweiswürdigung bei psychischen Störungen
Sachverhaltsabklärung und Beweiswürdigung bei psychischen Störungen
Sachverhaltsabklärung und Beweiswürdigung bei psychischen Störungen
Im vorliegenden Fall ging es um eine Neuanmeldung zum Leistungsbezug bei der Invalidenversicherung. Während bei der Erstanmeldung die Diagnosen Gehörlosigkeit, Depression und HIV-Infektion vorgelegen hatten, diagnostizierte die behandelnde Psychiaterin neuerdings auch eine Persönlichkeitsentwicklungsstörung mit emotional instabilen und impulsiven Zügen, die sich auf die Arbeitsfähigkeit auswirke.
Die Vorinstanz sprach dieser neu hinzugekommenen Diagnose und der attestierten Verschlechterung des Gesundheitszustands ohne weitere Abklärungen gesamthaft eine invalidenversicherungsrechtliche Relevanz ab.
Das Bundesgericht betonte in diesem Zusammenhang, dass die Invalidenversicherung finalen, nicht kausalen Charakter habe. Die Ursache einer einwandfrei festgestellten psychischen Erkrankung sei daher – entgegen der Annahme der Vorinstanz – invalidenversicherungsrechtlich nicht von Bedeutung. Es brauche für die Annahme einer Invalidität ein medizinisches Substrat, das (fach-)ärztlicherseits schlüssig festgestellt werde und nachgewiesenermassen die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit wesentlich beeinträchtige. Wenn ein verselbständigtes...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.