In diesem in 5er-Besetzung ergangenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, ob die IV-Stelle zurecht einen Teil der Rentennachzahlungen einer versicherten Person nach deren Scheidung an die Gemeinde überwiesen hatte, die vor der Ehescheidung dem Ehepartner des Rentenempfängers Ergänzungsleistungen ausbezahlt hatte.