Beweiswürdigung im kantonalen Gerichtsverfahren
Beweiswürdigung im kantonalen Gerichtsverfahren
Beweiswürdigung im kantonalen Gerichtsverfahren
Das Bundesgericht setzte sich in diesem Zusammenhang differenziert mit den Vorbringen der versicherten Person auseinander und stellte verschiedene Ungereimtheiten in der Würdigung der medizinischen Aktenlage durch die Vorinstanz fest. So stehe zum Beispiel die gutachterlich festgestellte Arbeitsfähigkeit von 70% in einem unauflösbaren Widerspruch zu den Resultaten der beruflichen Abklärung im Sinne eines Aufbau- und Arbeitstrainings. Ebenso habe der Gutachter aktenwidrig festgehalten, dass der Versicherte innerhalb des Aufbautrainings gut voran gekommen sei. Der Gutachter habe die geringe Leistungsfähigkeit, welche der Versicherte im Rahmen der Abklärung zeigte auf «erhebliche Motivationsprobleme» zurückgeführt. Indes finde sich im Bericht der Abklärungsstelle dazu keine Hinweise. Im Gegenteil würde darin der Versicherte als motiviert und interessiert beschrieben. Nicht vereinbaren lasse sich die gutachterlich attestierte Arbeitsfähigkeit von durchgehend 70% mit den mehrwöchigen stationären psychiatrischen Behandlungen, denen sich der Versicherte unterzogen hatte. Schliesslich habe der Gutachter festgestellt, der Versicherte habe keine alternativen Therapien wahrgenommen, was...
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