Ständerat für Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
Der Ständerat ist mit der Einführung von besonderen Überbrückungsleistungen für ausgesteuerte Arbeitslose über 60 einverstanden. Zum ausgearbeiteten Entwurf für ein Bundesgesetz schlägt er Änderungen vor.
Vernehmlassung i.S. Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
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Der Bundesrat will die soziale Sicherheit für ausgesteuerte Arbeitslose über 60 Jahre verbessern. Dafür ist nun der Entwurf eines Bundesgesetzes ausgearbeitet und in die Vernehmlassung gegeben worden.
Vernehmlassung i.S. Änderung der Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELV)
Nachdem die Vorlage zur Reform der Ergänzungsleistungen (EL-Reform) im März 2019 von beiden Räten angenommen worden ist, werden die nötigen Änderungen auf Verordnungsebene in die Vernehmlassung geschickt.
Beide Räte haben sich auf einen Kompromiss in Sachen EL-Reform geeinigt. Der Antrag der Einigungskonferenz wurde von National- und Ständerat am letzten Tag der vergangenen Frühjahrssession angenommen. Im Lauf der Differenzbereinigung sind einige Änderungen und Bereinigungen am ursprünglichen Entwurf vorgenommen worden. Aus Sicht der Leistungsbezüger hat sich eine Verbesserung bei der Anrechenbarkeit von hohen Mietzinsen ergeben, andererseits wurde die Vermögensschwelle zum Bezug von Ergänzungsleistungen erhöht und auch festgelegt, dass Erben neu zur Rückzahlung von Ergänzungsleistungen aufgefordert werden können.
Vernehmlassung i.S. indirekter Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative (Pa.Iv. 18.441)
Mit einer parlamentarischen Initiative hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) vorliegenden Erlassentwurf ausgearbeitet. Dieser indirekte Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» wird nun in die Vernehmlassung gegeben.
(Keine) Parteientschädigung an nicht anwaltlich vertretene Partei (9C_877/2017)
In diesem Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob Art. 52 Abs. 3 ATSG die Zusprechung einer Parteientschädigung auch unabhängig von einer Rechtsvertretung bei Vorliegen besonderer Umstände, etwa besonderer Aufwendungen oder Schwierigkeiten, zulässt.
Botschaft i.S. Revision der Ergänzungsleistungen (16.065)
Das EL-Niveau soll nicht gesenkt, aber stärker auf Fälle echter Bedürftigkeit zugeschnitten werden. Auch sind flankierende Massnahmen (etwa in der 2. Säule) vorgesehen.