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Ständerat für Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

Ständerat für Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

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Ständerat für Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

Ausgesteuerte Personen ab 60 Jahren sollen in Zukunft in der Zeit bis zur Pensionierung von einer Überbrückungsrente profitieren können. Dafür müssen sie weitere Bedingungen erfüllen, wie in erheblichem Umfang erwerbstätig gewesen sein (Mindestversicherungsdauer von 20 Jahren in der AHV, Mindestverdienst von 21'330 Franken pro Jahr) und über kein grosses Vermögen verfügen (Alleinstehende nicht mehr als Fr. 100'000, bzw. Fr. 200'000 bei Ehepaaren) etc.

Der Bundesrat und die Sozialpartner wollen mit einer Reihe von arbeitsmarktpolitischen Massnahmen die Konkurrenzfähigkeit älterer Personen am Arbeitsmarkt verbessern und das inländische Arbeitskräftepotenzial  fördern. Im Rahmen dieses Massnahmenpakets wurde auch der vorliegende Entwurf eines neuen Bundesgesetzes ausgearbeitet.

Nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens im September 2019 hat der Bundesrat Ende Oktober 2019 seine Botschaft zum Bundesgesetz vorgelegt.

Im Ständerat ist am 12. Dezember 2019 über die Vorlage beraten worden. In der Gesamtabstimmung ist schliesslich mit 33 zu 11 Stimmen für den Entwurf gestimmt worden, mit einigen...

iusNet AR-SVR 13.12.2019

 

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