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Botschaft i.S. Revision der Ergänzungsleistungen: im Nationalrat behandelt (16.065)

Botschaft i.S. Revision der Ergänzungsleistungen: im Nationalrat behandelt (16.065)

Gesetzgebung
Ergänzungsleistungen
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld
Berufliche Vorsorge

Botschaft i.S. Revision der Ergänzungsleistungen: im Nationalrat behandelt (16.065)

Ein Auszug aus den Entscheidungen des Nationalrates:

  • In der obligatorischen beruflichen Vorsorge bleibt der Kapitalbezug bei Pensionierung möglich. Kürzungen von 10% der Ergänzungsleistungen drohen, wenn dieses Kapital verbraucht wird.
  •  Der Kapitalbezug für Wohneigentum und Selbstständigkeit wird nicht angetastet.
  • Für Städte wird das Maximum der anrechenbaren Mieten auf CHF 1200 erhöht. Kantone können diese Höchstbeträge um bis zu 10 Prozent kürzen.
  • Die Beiträge für Kinder werden teilweise gesenkt.
  • Einführung einer Vermögensgrenze von CHF 100’000 (Ehepaare CHF 200’000): es soll eine Vermögensschwelle für den EL-Bezug eingeführt werden. Für Wohneigentum soll es keine Sonderlösung geben.
  • Bezüger/-innnen von AHV-, IV oder Hinterlassenenrenten, müssen mit Kürzungen bei den Ergänzungsleistungen rechen, wenn sie ihr Vermögen ohne wichtigen Grund rasch verbrauchen.
  • Ältere Arbeitslose sollen ihre Pensionskassenguthaben bei der Pensionskasse des bisherigen Arbeitgebers belassen und später dort verrenten lassen können.

Zur Zeit befindet sich das Geschäft bei der  Kommission für soziale Sicherheit...

iusNet AR-SVR 17.04.2018

 

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