Botschaft i.S. Revision der Ergänzungsleistungen: im Nationalrat behandelt (16.065)
Botschaft i.S. Revision der Ergänzungsleistungen: im Nationalrat behandelt (16.065)
Gesetzgebung
Ergänzungsleistungen
Krankenversicherung - Krankentaggeld
Berufliche Vorsorge
Botschaft i.S. Revision der Ergänzungsleistungen: im Nationalrat behandelt (16.065)
Ein Auszug aus den Entscheidungen des Nationalrates:
- In der obligatorischen beruflichen Vorsorge bleibt der Kapitalbezug bei Pensionierung möglich. Kürzungen von 10% der Ergänzungsleistungen drohen, wenn dieses Kapital verbraucht wird.
- Der Kapitalbezug für Wohneigentum und Selbstständigkeit wird nicht angetastet.
- Für Städte wird das Maximum der anrechenbaren Mieten auf CHF 1200 erhöht. Kantone können diese Höchstbeträge um bis zu 10 Prozent kürzen.
- Die Beiträge für Kinder werden teilweise gesenkt.
- Einführung einer Vermögensgrenze von CHF 100’000 (Ehepaare CHF 200’000): es soll eine Vermögensschwelle für den EL-Bezug eingeführt werden. Für Wohneigentum soll es keine Sonderlösung geben.
- Bezüger/-innnen von AHV-, IV oder Hinterlassenenrenten, müssen mit Kürzungen bei den Ergänzungsleistungen rechen, wenn sie ihr Vermögen ohne wichtigen Grund rasch verbrauchen.
- Ältere Arbeitslose sollen ihre Pensionskassenguthaben bei der Pensionskasse des bisherigen Arbeitgebers belassen und später dort verrenten lassen können.
Zur Zeit befindet sich das Geschäft bei der Kommission für soziale Sicherheit...
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