Ausstandsgesuch bei Gerichtsgutachten (PMEDA) (8C_863/2017)
Das Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss nicht ein, mit dem die Gutachterstelle PMEDA einen Auftrag für ein Gerichtsgutachten in der Unfallversicherung erhielt. Weder gilt der medizinische und fachliche Leiter der PMEDA als voreingenommen, noch begründet der Vorwurf von "fliegenden Gutachtern" (deutschen Ärzten) einen Ausstandsgrund. Weiter liegt in der gerichtlichen Anordnung eines Gutachtens in der Regel kein "nicht wiedergutzumachender Nachteil" im Sinne von Art. 93 BGG.
Einsprachelegitimation des zweiten Unfallversicherers bei Doppelbeschäftigungsverhältnissen
Das Bundesgericht beschäftigte sich hier mit der besonderen Konstellation, dass eine Versicherte zum Unfallzeitpunkt zwei Beschäftigungen im Teilzeitpensum ausübte. Die Koordinationsnorm von Art. 99 Abs. 2 UVV führte dazu, dass der geringer betroffene Versicherer über den Umfang der Leistungen bestimme, diese jedoch zum grösseren Teil zulasten des anderen Versicherers gingen. Strittig war die Rechtsmittelbefugnis des zweiten Unfallversicherers.
Rückweisung oder gerichtliche Sachverhaltsabklärung? Zweitgutachten oder Nachfrage beim Gutachter? (8C_558/2017)
Das Bundesgericht äussert sich in diesem Entscheid zu den Fragen, ob das Gericht die Spruchreife selbst herstellen muss und unter welchen Voraussetzungen ein Zweitgutachten angezeigt ist.
Rechtsmittelbefugnis zweier Unfallversicherer untereinander (8C_396/2017, zur Publikation bestimmt)
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, unter welchen Voraussetzungen ein Unfallversicherer gegen die Verfügung eines anderen Unfallversicherers Einsprache erheben kann. Konkret ging es um eine Versicherte, die über zwei Arbeitgeber bei verschiedenen Versicherern unfallversichert war und einen Nichtberufsunfall erlitt (vgl. Art. 99 Abs. 2 UVV).
Der vorliegende Entscheid aus der Unfallversicherung reiht sich ein in die "Observationspraxis" des Bundesgerichts in der Nachfolge des Vukota-Bojić-Urteils des EGMR. Strittig war die Verwertbarkeit von Observationsergebnissen, die von einem Detektiv unter Vorspiegelung einer Familienreise bei der Überwachung der Versicherten in dem von ihr betriebenen Gästehaus gewonnen wurden.
Überwachung von Arbeitnehmenden und Versicherten - transparente Regeln statt Ad-hoc-Observationen
Der Kommentar beleuchtet aufgrund aktueller Rechtsprechungsentwicklungen im Arbeits- und Versicherungsrecht das Verhältnis von Transparenz und Interessenabwägung bei Überwachungen am Arbeitsplatz und bei Observationen im Versicherungsbereich.
"Anfechtungsfrist" bei unrechtmässiger formloser Erledigung (8C_802/2016)
Hat der Versicherer die Verweigerung von Leistungen nicht in Verfügungsform, sondern formlos mitgeteilt und ist die betroffene Person damit nicht einverstanden, hat sie dies nach der Rechtsprechung innerhalb eines Jahres seit der Mitteilung zu erklären.