Ungewöhnlichkeitsregel und Informationspflicht bei KTV (4A_460/2017)
In einem Fall zur kollektiven Krankentaggeldversicherung äusserte sich das Bundesgericht zur Tragweite der Ungewöhnlichkeitsregel sowie zu einer allfälligen Informationspflicht der Versicherung.
AHV-Unterstellung im internationalen Dreiecksverhältnis (9C_320/2017, zur Publikation bestimmt)
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob ein slowenischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in der Schweiz in Bezug auf seine selbständige Erwerbstätigkeit in Montenegro obligatorisch der AHV unterstand.
Cluster-Kopfschmerz und Indikatorenkatalog (8C_350/2017)
Das Bundesgericht befasste sich mit der Rüge der IV-Stelle, wonach auch bei Cluster-Kopfschmerz eine Indikatorenprüfung nach BGE 141 V 281 durchzuführen sei.
Mit seinem Urteil vom 30. November 2017 kehrt das Bundesgericht von seiner Praxis ab, bei Versicherten mit leicht- bis mittelgradigen Depressionen zusätzlich zu den Leistungsvoraussetzungen für eine IV-Rente zu verlangen, dass eine Therapieresistenz vorliegt. Der vorliegende Kommentar ordnet diese Rechtsprechungsänderung ein.
Akteneinsicht in die Unterlagen eines Verstorbenen (9C_612/2017)
Sind die Akten eines verstorbenen Versicherten besonders zu schützen und ist das Akteneinsichtsgesuch der hinterlassenen Lebenspartnerin daher abzuweisen?
Versicherter Verdienst eines Geschäftsführers einer AG (8C_82/2017)
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob bei einem Geschäftsführer einer Aktiengesellschaft, der nicht Aktionär der Gesellschaft ist, mindestens der berufs- und ortsübliche Lohn versichert ist (Art. 22 Abs. 2 lit. c UVV).
Spätfolgen und geändertes Recht (8C_430/2017, zur Publikation bestimmt)
Zu beurteilen hatte das Bundesgericht im vorliegenden Entscheid, ob im Rahmen von Art. 6 MVG die Frage, ob eine Gesundheitsschädigung versichert ist, sich nach dem im Zeitpunkt der Schädigung geltenden Recht beurteilt, oder nach dem Recht, welches im Zeitpunkt des Auftretens der Spätfolgen gilt.
Auch nach 15 Jahren Anstellung können abschätzige Bemerkungen über einen Vorgesetzten in einem auf Onlineportalen geposteten Film ein genügender Anlass für eine fristlose Kündigung sein.