Rechtsanwalt MLaw Marc Wohlwend nimmt einen Entscheid des Bundesgerichts zur selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit zum Anlass, die Einführung des Obligatoriums der Arbeitslosenversicherung 1982 sowie die Teilrevision des AVIG 1996 zu beleuchten. Das Obligatorium sollte aufgrund labiler und störungsanfälliger gewordener Weltwirtschaftslage mehr soziale Gerechtigkeit bringen. Mit der Teilrevision wurde das drohende Defizit abgewandt, indem insbesondere der Kreis der «zumutbaren Arbeit» erweitert und die Missbrauchsbekämpfung verstärkt wurde. Die strenge Rechtsprechung führt dazu, dass Arbeitnehmende gezwungen sind, an ungesunden Arbeitsplätzen zu bleiben, bis objektive Anhaltspunkte für die Unzumutbarkeit des Verbleibens an der Arbeitsstelle nachgewiesen werden können.