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Privates Individualarbeitsrecht
Privates Individualarbeitsrecht
Missbräuchlichkeit verneint und Diskriminierung wurde nicht geltend gemacht
Weil sich die Ansprüche nur auf die Missbräuchlichkeit der Kündigung bezogen, konnte sich die Klägerin nicht nachträglich auf eine Diskriminierung berufen.
Privates Individualarbeitsrecht
Gratifikation und Gleichbehandlung
Der Kläger brachte im Berufungsverfahren vor, dass der Kronzeuge gelogen hatte, was die Beklagte nicht bestritt, weshalb die Lüge als erstellt und die Anspruchsvoraussetzungen als erfüllt zu betrachten waren.
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Entschädigung wegen sexueller Belästigung
Am Vorliegen der behaupteten sexuellen Belästigung bestanden keine ernsthaften Zweifel. Die Ausführungen der A. GmbH genügten dem Rügeprinzip nicht.
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Abfindung von einem Monatslohn pro Dienstjahr vereinbart
Die Kündigung nach 39 tadellosen Dienstjahren war missbräuchlich. Ausserdem war eine hohe Abfindung zu zahlen.
Privates Individualarbeitsrecht
Nicht alle Mehrarbeit nachgewiesen
Weil die Feststellungen der Vorinstanz nicht willkürlich waren, wurden dem Kläger keine weitergehenden Entschädigungen für Mehrarbeit zugesprochen.
Privates Individualarbeitsrecht
Lehrstück für Haftungsklagen wegen Persönlichkeitsverletzungen von Arbeitnehmenden
Es ist sehr selten, dass erkrankte Arbeitnehmende gegen ihre ehemaligen Arbeitgebenden Haftungsklagen aufgrund von Art. 328 OR anstrengen. Motarjemi gegen Nestlé ist ein Fall, über den die Medien kürzlich berichtet haben. RAin Dr. iur. Sabine Steiger-Sackmann fasst die Prozessgeschichte zusammen und ordnet die wesentlichen gerichtlichen Erwägungen ein. Wichtige Hinweise für die Praxis runden den Beitrag ab.
Privates Individualarbeitsrecht
Ferienanteil im laufenden Lohn bei Vollzeitanstellung (Präzisierung der Rechtsprechung)
Bei einer Vollzeitbeschäftigung bei derselben Arbeitgeberin ist eine ausnahmsweise Abgeltung des Ferienlohnanspruchs aufgrund monatlicher Schwankungen des geschuldeten Lohnes ausgeschlossen. Die in der Rechtsprechung angeführten praktischen Schwierigkeiten infolge unregelmässiger Arbeitszeiten entfallen bei Vollzeitbeschäftigung als Rechtfertigung, weil mit Blick auf die heute zur Verfügung stehenden Softwareangebote und Zeiterfassungssysteme die Berechnung des Ferienlohns als zumutbar erscheint.
Privates Individualarbeitsrecht
Bei schlechter Stimmung Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend machen?
Aus dem subjektiven Empfinden der arbeitnehmenden Person ergibt sich noch keine objektive Schwere und nichts zur Kausalität zwischen dem angeblichen Konflikt und der Kündigung. Missbräuchlich der Kündigung wurde verneint.
Privates Individualarbeitsrecht
Präzisierung der Rechtsprechung zum Ferienlohn: Keine Abgeltung des Ferienanteils im laufenden Lohn bei Vollzeitbeschäftigung
Erneut präzisiert das Bundesgericht seine Rechtsprechung zur Abgeltung des Ferienanteils im laufenden Lohn bei einer Vollzeitanstellung. Rechtsanwalt Andreas Becker ordnet das jüngste Urteil des Bundesgerichts in die bisherige Rechtsprechung ein und ruft die strengen Voraussetzungen des Bundesgerichts in Erinnerung. Lösungsvorschläge aus der Praxis sollen Arbeitgebenden dienen ein potentielles Doppelzahlungsrisiko möglichst zu vermeiden.
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Dem CEO nicht den nötigen Freiraum gewährt: Kündigung missbräuchlich
Weil die Persönlichkeit des Arbeitnehmers im Vorfeld der Kündigung verletzt worden war und die Arbeitgeberin keine Massnahmen ergriffen hatte, um den Konflikt zu bereinigen, war die Kündigung aus vorgeschobenen Gründen missbräuchlich, weshalb sie mit sechs Monatslöhnen zu entschädigen war. Massnahmen waren vor allem deshalb angezeigt, weil der Konflikt durch ungebührliches Verhalten eines Verwaltungsrates der Arbeitgeberin hervorgerufen wurde.
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