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Präzisierung der Rechtsprechung zum Ferienlohn: Keine Abgeltung des Ferienanteils im laufenden Lohn bei Vollzeitbeschäftigung

Präzisierung der Rechtsprechung zum Ferienlohn: Keine Abgeltung des Ferienanteils im laufenden Lohn bei Vollzeitbeschäftigung

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht

Präzisierung der Rechtsprechung zum Ferienlohn: Keine Abgeltung des Ferienanteils im laufenden Lohn bei Vollzeitbeschäftigung

I.              Präzisierung der Rechtsprechung zum Ferienlohn

Das Bundesgericht musste sich in jüngster Vergangenheit vermehrt mit der Thematik des Ferienlohnes auseinandersetzen. Mit dem zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil 4A_357/2022 vom 30. Januar 2023 befasste sich das Bundesgericht erneut mit der Frage, ob der Ferienanteil im laufenden Lohn, trotz einer Vollzeitanstellung, ausnahmsweise mit einer Geldleistung abgegolten werden darf. Noch im vergangenen Jahr vertrat das Bundesgericht die Ansicht, dass eine unregelmässige Beschäftigung, welche die ausnahmsweise Abgeltung des Ferienlohnes mit laufendem Lohn rechtfertige, auch bei einer Vollzeitanstellung vorliegen könne.1 Nun verneinte das Bundesgericht diese Frage jedoch. Der vorliegende Beitrag ordnet die Präzisierung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung in die geltende Rechtlage und die bisherige Rechtsprechung ein und zeigt Lösungsvorschläge auf, welche in der Praxis Abhilfe schaffen können.

II.            Zur (Un-)Zulässigkeit der Ferienabgeltung mit laufendem Lohn

Auch während der Ferien hat die Arbeitgeberin den Arbeitnehmenden für die Ferien den gesamten darauf entfallenden Lohn...

iusNet AR-SVR 04.04.2023

 

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