Zeitlicher Konnex in der beruflichen Vorsorge (9C_147/2017, zur Publikation bestimmt)
In diesem zur Publikation bestimmten Entscheid klärt das Bundesgericht eine bislang uneinheitliche Gerichtspraxis in der beruflichen Vorsorge, und zwar zum zeitlichen Zusammenhang zwischen der während des Vorsorgeverhältnisses eingetretenen Arbeitsunfähigkeit und der späteren Invalidität (Art 23 lit. a BVG).
Rentenausschlussgrund psychosoziale und soziokulturelle Faktoren? (9C_732/2017)
In diesem Folgeentscheid zur Aufgabe der Depressionspraxis wird deutlich, dass bei psychischen Leiden weiterhin hohe Hürden beim Rentenzugang bestehen. Die Hürden gründen in der Rechtsprechung zu den psychosozialen oder soziokulturellen Faktoren.
Restkostenfinanzierung von IV-pflichtigen Pflegeleistungen (9C_305/2017, zur Publikation bestimmt)
Im vorliegenden Urteil hatte sich das Bundesgericht zur Auslegung einer Leistungsvereinbarung betreffend die kantonale bzw. kommunale Restkostenfinanzierung von IV-pflichtigen Pflegeleistungen zu äussern.
Diagnosestellung und Behandlungsbeginn bei psycho-organischem Syndrom (POS, 8C_788/2017)
Das Bundesgericht befasste sich in diesem in 5er Besetzung ergangenen Anwendungsfall mit den Voraussetzungen der Diagnosestellung und des Behandlungsbeginns bei POS gemäss Ziffer 404 GgV Anhang und wies die Beschwerde der IV-Stelle ab.
Invalidenrenten-Revision bei Wechsel von vollzeitiger Erwerbstätigkeit zu vollzeitiger Tätigkeit im Haushaltsbereich (8C_806/2017)
Das Bundesgericht setzte sich in diesem in 3er Besetzung ergangenen Urteil mit der Frage auseinander, ob die Rechtsprechung betreffend Rentenrevision bei invalidenversicherungsrechtlichem Statuswechsel seit dem EGMR-Urteil Di Trizio auch auf Fälle anwendbar ist, bei denen ein Wechsel von vollzeitlicher Erwerbstätigkeit auf eine vollzeitige Tätigkeit im Haushaltsbereich erfolgt.
Möglichkeit der substituierten Begründung (Art. 17 Abs. 1 oder Art. 53 Abs. 2 ATSG) im Zusammenhang mit einer fehlgeschlagenen Anwendung der SchlB zur 6. IV-Revision (9C_252/2017)
Das Bundesgericht verneinte in einem obiter dictum im konkreten Fall (nicht aber grundsätzlich) die Möglichkeit der substituierten Begründung (Art. 17 Abs. 1 oder Art. 53 Abs. 2 ATSG) im Zusammenhang mit einer fehlgeschlagenen Anwendung der lit. a Abs. 1 SchlB IVG und wirft damit einige Fragen auf.
Revision (Art. 17 Abs. 1 ATSG) von Rentenzusprachen, welche auf einem Vergleich beruhen (8C_581/2017)
Das Bundesgericht befasste sich in diesem Urteil mit seiner Praxis, wonach auch rentenzusprechende Verfügungen, welche auf einem Vergleich beruhen, ohne Weiteres in Anwendung von Art. 17 Abs. 1 ATSG revidierbar sind.
Posttraumatische Belastungsstörung nach Banküberfall IV-relevant (Kantonsgericht Luzern)
Der vorliegend kommentierte Fall aus dem Kanton Luzern illustriert, wie wichtig es in der Praxis ist, dass Versicherte mit psychosomatischen Beschwerden therapeutische und eingliederungsspezifische Lösungsansätze beanspruchen - falls diese überhaupt zur Verfügung stehen.
Zu den Auswirkungen der Di-Trizio-Praxis auf Wiedererwägungsfälle gemäss Art. 53 Abs. 2 ATSG (9C_358/2017, zur Publikation vorgesehen)
In diesem Urteil befasste sich das Bundesgericht im Lichte der Di-Trizio-Praxis mit der Frage, ob ein allein familiär bedingter Statuswechsel im Rahmen einer wiedererwägungsweisen Anspruchsüberprüfung zu einer Änderung der Bemessungsmethode führen dürfe.