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Zeitlicher Konnex in der beruflichen Vorsorge (9C_147/2017, zur Publikation bestimmt)

Zeitlicher Konnex in der beruflichen Vorsorge (9C_147/2017, zur Publikation bestimmt)

Rechtsprechung
Berufliche Vorsorge
Invalidenversicherung

Zeitlicher Konnex in der beruflichen Vorsorge (9C_147/2017, zur Publikation bestimmt)

In diesem zur Publikation bestimmten Entscheid klärt das Bundesgericht eine bislang uneinheitliche Gerichtspraxis in der beruflichen Vorsorge zum zeitlichen Zusammenhang zwischen der während des Vorsorgeverhältnisses eingetretenen Arbeitsunfähigkeit und der späteren Invalidität (Art 23 lit. a BVG).

Wie das Bundesgericht selbst ausführt, war die Gerichtspraxis widersprüchlich zur Frage nach Grad und Dauer der Arbeitsfähigkeit, die als ausreichend zu erachten sind, um den zeitlichen Konnex zwischen der ursprünglichen, während des Vorsorgeverhältnisses eingetretenen Arbeitsunfähigkeit und der späteren Invalidität zu unterbrechen (E. 4.1 - E. 4.4).

Abzustellen ist auf folgende Grundsätze: Für den Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit im Sinne von Art. 23 lit. a BVG – wie für die Eröffnung der Wartezeit nach Art. 28 Abs. 1 lit. b IVG – ist die Einbusse an funktionellem Leistungsvermögen im bisherigen Beruf massgeblich; sie ist relevant, wenn sie mindestens 20% beträgt (E. 4.4). Eine Arbeitsunfähigkeit von 20% oder mehr ändert nichts am zeitlichen Zusammenhang. Umgekehrt folgt daraus, dass eine Arbeitsunfähigkeit unter 20%, somit eine...

iusNet AR-SVR 08.06.2018

 

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