Wenn Freigestellter (einvernehmlich) neue Stelle vor Ablauf der Kündigungsfrist antritt, hat er keinen Anspruch auf die Lohndifferenz
Ein Freigestellter kündigte an, eine neue Stelle vor Ablauf der Kündigungsfrist anzutreten, was die Arbeitgeberin akzeptierte. Aus diesem Grund entstand kein Anspruch auf die Lohndifferenz ihr gegenüber.
Vor der zweiten "Welle" war Arbeitsausfall voraussehbar
Weder das Risiko einer zweiten "Welle" in den Wintermonaten noch die Reaktion der Behörden waren im September 2020 unvorhersehbar. Zudem hätten vorsorglich alternative Geschäftsmodelle zur Minimierung der Ausfälle entwickelt werden können. (Erneuter) Coronabedingter Arbeitsausfall gehört zum Betriebsrisiko.
Wirtschaftliche Abhängigkeit wesentlich bei Einordnung als Arbeitsvertrag
Die wirtschaftliche Abhängigkeit ist das wesentliche Kriterium bei der Einordnung als Arbeitsvertrag. Mit der Gewährung von gewissen Freiheiten bei freien Berufen oder bei Personen in leitenden Funktionen respektive mit der Wahl bestimmter Geschäftsmodelle kann man sich dem Arbeitsvertrag nicht entziehen.
Erhöhte Fürsorgepflicht älterer Mitarbeitenden weiter relativiert
Obwohl die Arbeitnehmerin kurz vor der Pensionierung stand und die Arbeit stets zur vollen Zufriedenheit ausfiel, war die Kündigung nicht missbräuchlich.
Staatshaftung für fehlende 2. Säule, nachdem sich Lehrauftrag als Arbeitsvertrag entpuppte
Die EPFL muss die Höhe des Schadenersatzes beurteilen, wobei kein Selbstverschulden des A. mitzuberücksichtigen ist, aber die Beiträge an die 2. Säule in Abzug zu bringen sind.
Weil nur die Hepatitis-B-Impfung Vertragsbestandteil war, wurden die weiteren Basisimpfungen per Weisung verlangt. Weil das Weisungsrecht rechtsungleich ausgeübt wurde, war die Kündigung nach den verweigerten Basisimpfungen missbräuchlich.
Weil der Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG nach Aktenlage bekannt war, dass das Strafverfahren eingestellt worden war, durfte sie die (ungekürzte) Rentenleistungsverfügung nachträglich nicht mehr revidieren.