Staatshaftung für fehlende 2. Säule, nachdem sich Lehrauftrag als Arbeitsvertrag entpuppte
Staatshaftung für fehlende 2. Säule, nachdem sich Lehrauftrag als Arbeitsvertrag entpuppte
Staatshaftung für fehlende 2. Säule, nachdem sich Lehrauftrag als Arbeitsvertrag entpuppte
A. war seit dem Studienjahr 1980/1981 Lehrbeauftragter an der EPFL. Nachdem die EPFL 2004/2005 den Lehrauftrag nicht verlängert wollte, kam es zum Rechtsstreit. Es stellte sich heraus, dass ein Arbeitsverhältnis vorlag. Die EPFL respektive ihre Pensionskasse PUBLICA erhoben hinsichtlich bestimmter Forderungen die Verjährungserinrede. Umstritten ist die Haftung des Staates für die Nichtversicherung in der 2. Säule (Sachverhalt).
Für die Nichtverssicherung in der 2. Säule haftet nun der Staat. Die EPFL muss die Höhe des Schadenersatzes beurteilen, wobei kein Selbstverschulden des A. mitzuberücksichtigen ist, aber die Beiträge an die 2. Säule in Abzug zu bringen sind.
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