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UV an Nichtanhandnahmeverfügung der StA gebunden

UV an Nichtanhandnahmeverfügung der StA gebunden

Rechtsprechung
Unfallversicherung

UV an Nichtanhandnahmeverfügung der StA gebunden

A. war mit dem Motorrad gestürzt und in der Folge Paraplegiker. Aufgrund der schweren Verletzungen wurde das strafrechtliche Verfahren eingestellt und wirkte sich nicht auf seine Rentenleistungen aus. Als sich der Zustand von A. verschlechterte und die Anpassung der Rente anstand, kürze die Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG ihre Leistungen. Dagegen wehrte sich A. (Sachverhalt).

Die Vorinstanz erwog in Zusammenhang mit der Kürzung der Geldleistungen, A. habe sowohl den objektiven als auch den subjektiven Straftatbestand einer groben Verkehrsregelverletzung im Sinne von Art. 90 Abs. 2 SVG erfüllt. Eine Rentenleistung kann revidiert werden, wenn sie zweifellos unrichtig ist, dass also kein vernünftiger Zweifel an der (von Beginn weg bestehenden) Unrichtigkeit der Verfügung möglich ist (E. 5.1-5.3).

Vergisst der Versicherungsträger anlässlich der ursprünglichen Leistungszusprache zu prüfen, ob ein Kürzungstatbestand gegeben ist, so ist die betreffende Verfügung zweifellos unrichtig im Sinne von Art. 53 Abs. 2 ATSG. Nach Art. 320 Abs. 4 StPO kommt aber eine rechtskräftige Einstellungsverfügung einem freisprechenden Endentscheid gleich. Diese Gleichsetzung...

iusNet AR-SVR 12.04.2022

 

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