Bundesgerichtliche Grundsätze zum leidensbedingten Abzug vom Tabellenlohn
Das Bundesgericht zeigt in diesem Anwendungsfall mit Verweis auf seine ständige Praxis seine Grundsätze zum leidensbedingten Abzug vom Tabellenlohn auf.
Sachverhaltsabklärung und Beweiswürdigung bei psychischen Störungen
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil wiederholte das Bundesgericht wichtige Grundsätze im Zusammenhang mit der Sachverhaltsabklärung und Beweiswürdigung bei psychischen Störungen.
Zur Festsetzung der Parteientschädigung mittels Pauschalen
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil legte das Bundesgericht ausführlich seine Grundsätze zur Festsetzung der Parteientschädigung mittels Pauschalen dar.
Zur Parallelisierung der Vergleichseinkommen bei Löhnen unter dem statistischen Durchschnitt
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, ob die Vergleichseinkommen zu parallelisieren seien, wenn das Valideneinkommen die Mindestvorgaben gemäss entsprechendem GAV übersteige, auch wenn es unter dem betreffenden statistischen Durchschnittslohn liege.
Orientierung von Geschäftspartner_innen über die Entlassung einer arbeitnehmenden Person
Das Bundesgericht musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob ein Schreiben der arbeitgebenden Person an verschiedene Geschäftspartnerinnen und -partner, das über die Kündigung und Freistellung einer arbeitnehmenden Person orientierte, die Persönlichkeit derselben verletzte und die daraus resultierenden Ansprüche und Rechte entstanden.
E-Mails von Kundinnen und Kunden gelöscht - ein Grund für eine fristlose Kündigung?
Das Bundesgericht hatte die Entscheidung der Vorinstanz zu beurteilen, wonach das Löschen von E-Mails von Geschäftskundinnen und -kunden allein eine fristlose Kündigung nicht rechtfertigten.
Dienstliche Kommunikation oder der (un)angemessene Umgangston
Das Bundesgericht hatte den Entscheid der Vorinstanz zu beurteilen, in dem auf Mängel im Verhalten einer bediensteten Person abgestellt worden war, das zu einer Kündigung geführt hatte.
Liegt der delegierten Psychotherapie stets ein Arbeitsverhältnis zugrunde?
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob die Vorinstanz bei einem Vertragsverhältnis zwischen A. und B. zwecks Erbringung von psychotherapeutischen Leistungen (delegierte Psychotherapie) zu Recht nicht von einem Arbeitsverhältnis ausgegangen ist.