Zur Parallelisierung der Vergleichseinkommen bei Löhnen unter dem statistischen Durchschnitt
Zur Parallelisierung der Vergleichseinkommen bei Löhnen unter dem statistischen Durchschnitt
Zur Parallelisierung der Vergleichseinkommen bei Löhnen unter dem statistischen Durchschnitt
Die Vorinstanz hat in diesem Fall festgestellt, der Versicherte habe vor dem Unfall als Bauarbeiter einen Verdienst von Fr. 62'234.- erzielt, der verglichen mit den standardisierten Bruttolöhnen gemäss der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik (BFS) deutlich unterdurchschnittlich gewesen sei (Abweichung von 9.727 %). Der Verdienst, den der Versicherte vor Eintritt des Gesundheitsschadens erzielt habe, sei daher in Berücksichtigung der Erheblichkeitsschwelle von 5 % gemäss Rechtsprechung aufzuwerten (Fr. 65'493.25). Verglichen mit dem hypothetischen Invalideneinkommen von Fr. 53'681.40 ergebe sich ein Invaliditätsgrad von gerundet 18 %, in welchem Umfang der Versicherte Anspruch auf eine Invalidenrente habe.
Die Suva wiederum machte geltend, nach der Rechtsprechung könne der Validenlohn nicht als unterdurchschnittlich qualifiziert werden, wenn er den Mindestverdienstvorgaben gemäss dem vom Bundesrat für allgemein verbindlich erklärten Landesmantelvertrag für das Schweizerische Bauhauptgewerbe (GAV-LMV) entsprochen habe, weil darin die branchenüblichen Einkommen präziser abgebildet würden als in der LSE. Das Valideneinkommen des...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.