Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob die Vorinstanz bei einem Vertragsverhältnis zwischen A. und B. zwecks Erbringung von psychotherapeutischen Leistungen (delegierte Psychotherapie) zu Recht nicht von einem Arbeitsverhältnis ausgegangen ist. Es hatte zudem die Frage zu prüfen, ob der Grundsatz «iura novit curia» verletzt worden ist, weil die vertraglichen Ansprüche nicht unter nicht arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten betrachtet worden sind.