A+: Frist wird nach Bearbeitungsversehen nicht wiederhergestellt
Weil offensichtlich von einem Bearbeitungsversehen der Post auszugehen war, begann die Frist am Tag nach der Zustellung des A+-Schreibens zu laufen und nicht erst am Tag nach der tatsächlichen Inempfangnahme.
Polizisten haben im Gegensatz zu Aspiranten schutzwürdiges Interesse
Weil angestellte Polizistinnen und Polizisten von der einschlägigen Bestimmung betroffen sind, haben sie ein schutzwürdiges Interesse an einer Entscheidung über ihren diesbezüglichen Anspruch.
2 Arbeitstage Bedenkzeit für Aufhebungsvereinbarung sind genug
Da nicht ersichtlich war, weshalb die Bedenkzeit von 2 Arbeitstagen nicht ausgereicht haben respektive A. dadurch überrumpelt worden sein sollte und beide Seiten auf bestimmte Rechte verzichteten und Zugeständnisse machten, hielt die Aufhebungsvereinbarung vor Bundesrecht stand.
Die Arbeitgeberhaftung der SBB AG ist ausschliesslich über das VG abzuwickeln. Eine zusätzliche vertragliche Haftung entfällt. Allenfalls ist eine deliktische Haftung zu prüfen.
Während des Dienstes unter dem Einfluss von Medikamenten eingeschlafen
Die Beschwerdeführerin durfte verwarnt und gekündigt werden, nachdem sie während des Dienstes mehrfach eingeschlafen und mehr als sechs Monate arbeitsunfähig war.
Es war nicht willkürlich, dass Umkleidezeit am USZ nicht entschädigt wurde
Das ArG schützt u.a. vor überlangen und anderen beschwerlichen Arbeitszeiten. Umkleidezeit mag Arbeitszeit im Sinne des ArG sein. Ob sie entschädigt wird, steht auf einem anderen Blatt. Bis am 31. Juli 2019 wurde sie am USZ nicht entschädigt. Das erachtete das Bundesgericht nicht als unhaltbar.