Im vorliegenden Entscheid befasste sich Bundesverwaltungsgericht mit der Frage, ob die Beschwerdeführerin ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung des im Sommer 2017 erfolgten Prüfungsentscheides hat. Die Vorinstanz, das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, hatte zuvor ein schutzwürdiges Interesse verneint und die Beschwerde als gegenstandslos abgeschrieben.