Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen fehlendem Vertrauensverhältnis
Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen fehlendem Vertrauensverhältnis
Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen fehlendem Vertrauensverhältnis
Der Beschwerdeführer trat seine Stelle mit einer Probezeit von 12 Monaten an, die um ein Jahr verlängert wurde. Die Arbeitgeberin (Kantonale Gebäudeversicherung des Kantons Freiburg, KGV) begründete die Verlängerung der Probezeit mit dem schwierigen Arbeitsklima im Team und im Verhältnis des Arbeitnehmers zu seinem Vorgesetzten. Kurz danach sprach die KGV die Kündigung aus.
Das Bundesgericht stellte vorliegend fest, dass die kantonale Vorinstanz nicht verpflichtet war, sich mit allen von der Partei vorgebrachten Einwänden auseinanderzusetzen. Es reiche, wenn sie sich mit den für den Entscheid wesentlichen Punkten auseinandersetzt. Der Einwand des Beschwerdeführers bezüglich der Verletzung des rechtlichen Gehörs sei daher unhaltbar. Die Begründung für einen Verzicht auf die Abnahme der angebotenen Beweise durch die Vorinstanz war zudem bundesrechtskonform. Bei einer Kündigung während der Probezeit genüge die Unmöglichkeit, ein für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben notweniges Vertrauensverhältnis aufzubauen, als sachlicher Grund. Nach Auffassung des Bundesgerichts muss dieser Kündigungsgrund nicht strikte nachgewiesen werden. Es reiche aus, wenn dieser aufgrund der...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.