Schrittweise Lockerung der Corona-bedingten Einreise- und Zulassungsbeschränkungen für Erwerbstätige
Am 8. Mai 2020 hat der Bundesrat Verordnungsanpassungen zur Lockerung der Einreise- und Zulassungsbeschränkungen für Erwerbstätige verabschiedet. Diese werden auf den 11. Mai 2020 in Kraft treten.
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und Konsequenzen in Bezug auf die Kurzarbeit (COVID-19)
Trotz Lockerungen der zum Schutz der Bevölkerung erlassenen Massnahmen in den Notverordnungen des Bundesrates, sind Arbeitgeber weiterhin in der Pflicht, Ihren Arbeitnehmenden einen umfassenden Schutz vor den Risiken einer Pandemie zu gewährleisten. Beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO finden sich dazu verschiedene Merkblätter sowie Hinweise auf Konsequenzen in Bezug auf die Kurzarbeit.
Das Recht auf freie Meinungsäusserung im Arbeitsverhältnis jenseits von Whistleblowing und Geheimnisverrat
Kündigung des Arbeitsverhältnisses, die mit der Veröffentlichung betriebsinterner Angelegenheiten begründet worden ist, verletzt das durch Art. 10 EMRK geschützte Recht auf freie Meinungsäusserung.
AHV-beitragsrechtliche Qualifikation einer KESB-Fachbeiständin
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, ob die von der versicherten Person für eine KESB als Fachbeiständin ausgeübte Beschäftigung AHV-beitragsrechtlich als selbständige oder als unselbständige Erwerbstätigkeit zu betrachten sei.
Zum arbeitslosenversicherungsrechtlichen Beitragssatz für Lohnnachzahlungen nach dem Bestimmungs- oder Realisierungsprinzip
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Beitragspflicht für eine nachträgliche Lohnzahlung und äusserte sich dabei zur Rechtmässigkeit von Rz. 2035.2 der Wegleitung über den Bezug von Beiträgen in der AHV, IV und EO Variante b).
Beschwerdelegitimation der Suva (Abteilung Militärversicherung) vor Bundesgericht
Im vorliegenden, zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob die Suva (Abteilung Militärversicherung) legitimiert ist, vor dem Bundesgericht Beschwerde gegen Entscheide kantonaler Sozialversicherungsgerichte zu erheben.
Beschwerden in der rechten Hand durch repetitives Klicken mit der Maus als Berufskrankheit?
In vorliegenden, in 3er-Besetzung ergangenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, ob die von der versicherten Person in der Unfallmeldung «wegen sehr vielen Klicks mit der Maus» geltend gemachten Beschwerden im Bereich des rechten Daumensattelgelenks als Berufskrankheit im Sinne von Art. 9 Abs. 2 UVG anerkannt werden können.
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Anwendungsfall rief das Bundesgericht in Erinnerung, worauf es in Rentenrevisionsverfahren beweisrechtlich ankommt.
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob das Kippen von Paletten am Arbeitsplatz eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers im Sinne von Art. 328 darstellt.