Beschwerdelegitimation der Suva (Abteilung Militärversicherung) vor Bundesgericht
Beschwerdelegitimation der Suva (Abteilung Militärversicherung) vor Bundesgericht
Beschwerdelegitimation der Suva (Abteilung Militärversicherung) vor Bundesgericht
Laut Bundesgericht würden sich keine Hinweise dafür ergeben, dass der Gesetzgeber in Abweichung von der früheren Regelung der Suva (Abteilung Militärversicherung, Suva-MV) die Beschwerdebefugnis entziehen wollte und deshalb keine entsprechende gesetzliche Grundlage schuf. Gleiches gilt hinsichtlich der Untätigkeit des Verordnungsgebers. Mit anderen Worten liegt nach dem Bundesgericht kein qualifiziertes Schweigen vor. Vielmehr sei davon auszugehen, dass die Anpassung der gesetzlichen Regelung versehentlich unterblieben sei. Ein gerichtliches Eingreifen sei unter diesen Umständen möglich und geboten, was umso unproblematischer erscheine, als es hier nicht um die Schaffung materiellen Rechts mit Auswirkungen auf Rechte und Pflichten der Versicherten gehe. Der Suva-MV sei weiterhin die Befugnis zuzugestehen, vor dem Bundesgericht Beschwerde gegen Entscheide kantonaler Sozialversicherungsgerichte zu erheben.
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