Zurzeit laufen mehrere Vernehmlassungen, die bis im März bzw. bis im Mai befristet sind: Zwei Vernehmlassungen zu Reformen in der beruflichen Vorsorge, eine weitere Vernehmlassung zu Änderungen in Verordnungen der Krankenversicherung sowie der Unfallversicherung (KVV, VKL und UVV) und noch eine Vernehmlassung zur Änderung in der Verordnung zum Arbeitsgesetz (ArGV1).
Ob die durch das Schlichtungsverfahren bezweckte Aussprache tatsächlich nicht stattfinden kann, ergibt sich erst am Termin der Schlichtungsverhandlung selbst, insbesondere, weil die Schlichtungsbehörde den Beklagten nachdem er mitteilt, er werde nicht teilnehmen, erneut auf seine Erscheinungspflicht hinweisen kann.
Die Vorinstanz ist an den eigenen Entscheid zur Kündigung gebunden, weshalb selbstverständlich ist, dass sie sich allenfalls auch daran hält, um das Verfahren zum Arbeitszeugnis zu beurteilen; auch in einem Zeitpunkt, in dem das Verfahren noch vor Bundesgericht hängig und damit nicht rechtskräftig ist.
Fristlose Kündigung wegen verspäteter Meldung einer Gefahrensituation
Eine fristlose Kündigung muss umgehend nach Kenntnisnahme der schweren Treuepflichtverletzung ausgesprochen werden. In öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen ist dies aufgrund der Gewährung des rechtlichen Gehörs zu relativieren.
Zu den nötigen Abschlüssen für ein Anwaltspraktikum
Das Bundesgericht legt Art. 7 Abs. 3 BGFA eingehend aus uns prüft, ob ein schweizerischer Masterabschluss für die Zulassung zum Praktikum genügt, wenn der Bachelorabschluss im Ausland erworben wurde. Wesentlich ist für das Bundesgericht, dass die nötigen Grundkenntnisse des schweizerischen Rechts erworben werden können.
Zivilprozessordnung ZPO: Verbesserungen beim Prozesskostenrecht
Der Bundesrat will mit punktuellen Anpassungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung insbesondere Privaten und Unternehmen den Zugang zum Gericht erleichtern und damit die Rechtsdurchsetzung weiter verbessern. Er hat am 26. Februar 2020 die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen und die Botschaft zu Handen des Parlaments verabschiedet.
Vermittlungsfähigkeit bei fortgeschrittener Schwangerschaft
Im vorliegenden zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Vermittlungsfähigkeit und dem Arbeitslosentaggeldanspruch (Art. 8 Abs. 1 lit. f i.V.m. Art. 15 AVIG) einer schwangeren Versicherten wenige Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.
IV-Kinderrenten für rentenbeziehende anerkannte Flüchtlinge für ihre im Ausland lebenden Kinder
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, ob anerkannte Flüchtlinge, die eine schweizerische IV-Rente beziehen, einen Anspruch auf Kinderrenten haben, wenn ihre Kinder im Ausland leben.
In Erfüllung der im Bereich von Arbeitslosenversicherung und insbesondere Kurzarbeitsentschädigung vom Bundesrat verfolgten Ziele erging am 20. März die COVID-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung, die zwischenteitlich verschiedentlich an die aktuelle Lage angepasst wurde.