Der TQV wird auf der Basis der kleinsten Packung und Dosierung durchgeführt, es sei denn, die kleinste Packung und Dosierung erlaubt insbesondere auf Grund unterschiedlicher Dosierungen bei Therapiebeginn oder unterschiedlicher Packungsgrössen keinen adäquaten Vergleich. Orale Darreichungsformen mit schneller (unveränderter) Wirkstofffreigabe gelten als die gleiche Darreichungsform, während orodispersible Formen als zusätzliche Darreichungsform eingestuft werden.