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Verordnung über die Rechnungslegung der öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes "compenswiss"

Verordnung über die Rechnungslegung der öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes "compenswiss"

Gesetzgebung
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Invalidenversicherung
Erwerbsersatz/Mutterschaftsversicherung

Verordnung über die Rechnungslegung der öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes "compenswiss"

Im Auftrag des Bundesrates eröffnete das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am 3. November 2021 das Vernehmlassungsverfahren zur Verordnung über die Rechnungslesung der öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes "compenswiss (Ausgleichfonds AHV/IV/EO)".

Der Vorentwurf sieht vor, dass sich die Rechnungslegung der "compenswiss" in Zukunft nach den International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) richten soll. Die neuen Vorschriften beziehen sich auf die Versicherungstätigkeit der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Invalidenversicherung und der Erwerbsersatzordnung sowie auch der allgemeinen Anlagetätigkeit der "compenswiss". Diese Veränderung der Verordnung dient den veränderten Anforderungen der Rechnungslegung. Die neuen Vorschriften sollen nach dem Verordnungsentwurf, erstmals für das Geschäftsjahr 2025 angewendet werden. 

Das Vernehmlassungsverfahren läuft bis zum 16. Februar 2022. 

iusNet AR-SVR 20.01.2022

 

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