Administrativuntersuchung kann durch interne Juristinnen durchgeführt werden
Administrativuntersuchung kann durch interne Juristinnen durchgeführt werden
Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Administrativuntersuchung kann durch interne Juristinnen durchgeführt werden
Administrativuntersuchung darf durch interne Juristinnen durchgeführt werden. Die betreffenden Personen sind nicht per se befangen.
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