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Kein Raum für richterliche Lückenfüllung bezüglich Corona-Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende

Kein Raum für richterliche Lückenfüllung bezüglich Corona-Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende

Rechtsprechung
Erwerbsersatz/Mutterschaftsversicherung

Kein Raum für richterliche Lückenfüllung bezüglich Corona-Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende

A. betreibt als Selbständigerwerbende eine Ärztinpraxis für Tropen-, Reise- und Hausarztmedizin. Die Ausgleichskasse verneinte einen Leistungsanspruch (Sachverhalt).

Die Vorinstanz war zum Ergebnis gelangt, dass der Bundesrat den Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende abschliessend geregelt hat und kein Raum für eine richterliche Lückenfüllung besteht. Zwar würden Schwellenwerte zu einem gewissen Schematismus führen. Das kann die Einzelfallgerechtigkeit beeinträchtigten, trägt jedoch regelmässig der Klarheit, Praktikabilität und/oder Rechtssicherheit Rechnung. Die Schwellenwerte nach Art. 2 Covid-19-Verordnung beim Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz von Selbständigen führten nicht zu einer Rechtsungleichheit, geschweige denn zu Willkür (E. 5).

iusNet AR-SVR 07.01.2022

 

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