In seiner Pressekonferenz vom 16. April 2020 gab der Bundesrat auch die Ausweitung des Corona-Erwerbsersatz-Anspruchs auf Härtefälle, wie Selbständigerwerbende, die nur indirekt von den Corona-Massnahmen betroffen sind und grundsätzlich arbeiten dürften bekannt. Zudem dehnt er den Aspruch auf Erwerbsersatz von Arbeitnehmenden mit Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen, deren Betreuungs- und Bildungsinstitutionen geschlossen sind, auf deren 20. Altersjahr aus. Er erlässt die COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall.